Parkinson als Berufskrankheit anerkannt

Zum 1. August 2026 ist die 7. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft getreten. Darin wird die Krankheit „Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide“ in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene und Fachverbände haben sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass die gehäuft auftretende Parkinson-Erkrankung bei Landwirten, Winzern, Gärtnern oder Floristinnen als Berufskrankheit anerkannt wird.

Mit der Entscheidung des Bundesrates wird die sozialrechtliche Stellung der Betroffenen verbessert. Zugleich lenkt die Entscheidung die öffentliche Aufmerksamkeit darauf, dass Umweltgifte Menschen krank machen können. Parkinson ist damit nicht nur als neurodegenerative Erkrankung des Alters angesehen, ebenso können Pestizide den jahrezehntelangen Prozess anstoßen, der schließlich zur Parkinson-Erkrankung führt.

Betroffene können sich an ihren Arzt oder an ihren Unfallversicherungsträger wenden.
Den kompletten Text der Verordnung finden Sie hier.

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