Pauschbeträge für Behinderte ab 2021 verdoppelt

Die Steuererklärung ist für viele Menschen eine eher unangenehme Aufgabe. Ab 2021 gibt es für Menschen mit Behinderungen eine Veränderung, für die sich ein Blick in die Steuerunterlagen lohnt. Jahrezehntelang hatten die Selbsthilfeverbände eine Erhöhung der Pauschbeträge gefordert und endlich hat der Gesetzgeber reagiert und die Pauschbeträge verdoppelt. Dadurch werden Menschen mit Behinderungen bei der Einkommenssteuererklärung spürbar entlastet. Ebenfalls verbessert wurde die Möglichkeit, private Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastungen anzugeben. Voraussetzung ist hier das Merkzeichen G oder aG.

Bei Fragen können Sie sich an Ihren Steuerberater, die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung EUTB oder an andere Beratungsstellen wenden. https://www.teilhabeberatung.de

Grad der BehinderungBisheriger PauschbetragPauschbetrag ab 2021 in Euro
20—-384,- €
30310,- €620,- €
40430,- €860,- €
50570,- €1.140,- €
60720,- €1.440,- €
801.060,- €2.120,- €
901.230,- €2.460,- €
1001.420,- €2.840,- €
Mit Merkzeichen H und BI,
sowie blind und taub
3.700,- €7.400,- €
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