Zuschuss der Pflegekasse bei Umbauten

Im Verlauf der Parkinsoneerkrankung kann es notwendig werden, die eigene Wohung zu verändern oder in eine andere Wohnung zu ziehen. Zum Beispiel, wenn das Treppensteigen immer beschwerlicher wird oder Bad und Küche bei eingeschränkter Beweglichkeit ungeeignet werden. Wenn bei Ihnen bereits ein Pflegegrad festgestellt wurde, dann kann die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss bis zu 4.000,- Euro gewähren. Diesen wichtigen Hinweis hat uns Detlef Kolrust gegeben, er ist selbst an Parkinson erkrankt und seit letztem Mai Mitglied im Vorstand des Landesverbandes Hessen.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Es wurde bereits eine Pflegegrad festgestellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt.
  • Die Veränderung muss die Pflege zu Hause möglich machen, erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag erhöhen

Was kann bezuschusst werden:

  • Umbauten, etwa die Verbreiterung der Türen oder Einbau eines Treppenliftes
  • Ein- und Umbau von Mobiliar, z.B. um mit einem Rollstuhl unter die Arbeitsplatte in der Küche fahren zu können
  • Umzugskosten, etwa in eine Ergeschoßwohnung

Die komplette Informationsbroschüre der Barmer zu diesem Thema finden Sie hier.