Ab 1.1. Neues Vertretungsrecht

Seit 1. Januar 2023 gilt eine wichtige neue Regelung im Vertretungsrecht. War ein Mensch bisher handlungs- und entscheidungsunfähig und hatte keine Vorsorge für diesen Fall getroffen, konnte es zu Komplikationen und Verzögerungen bei wichtigen Entscheidungen kommen. Das hat der Gesetzgeber nun mit dem dem sogenannten Notvertretungsrecht geändert. Dadurch ist es möglich, dass sich Ehepartner in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge für den Partner übernehmen. Diese Möglichkeit gilt nur für zusammenlebende Ehepartner und ist auf 6 Monate begrenzt. Hat sich der Zustand nach 6 Monaten nicht gebessert, entscheidet das Betreuungsgericht, wer zukünftig als Betreuer eingesetzt wird.

Das neue Vertretungsrecht ist ein guter Schritt, mit dem gerade in Notsituationen schnell und unbürokratisch wichtige Entscheidungen getroffen werden können. Dennoch empfehlen alle Experten dringend, eine rechtsverbindliche Patientenverfügung oder Vollmacht zu erstellen. Wie das geht, haben wir vor kurzem hier auf der Webseite erläutert. Auf jeden Fall sollten Sie auch Ihre Wünsche für medizinische Behandlungen mit Ihrem Partner besprechen. Das schafft für beide die notwendige Sicherheit und verhindert Auseinandersetzungen in der Familie.

Den Gesetzestext finden Sie hier.